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Unsere Leistungen vereinbaren wir individuell mit Ihnen. So können wir sicher stellen, dass wir Ihnen ein für Ihre besonderen Anforderungen und Wünsche angepasstes Leistungspaket anbieten können. Wir bieten daher die Leistungen an, die gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) V und XI für die professionelle Unterstützung im Pflegefall vorgesehen sind.
Das Team von Hilfreiche Hände e.V. achtet bei allen Leistungen auf unbedingte Menschlichkeit im Umgang mit jeder Patientin und jedem Patienten. Als Maßstab dient ihm unser Pflegeleitbild.
Grundpflege nach SGB XI
Die Grundpflege ist eine Unterstützung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, unabhängig von Alter oder Krankheiten.
Beispiele:
- Körperpflege
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Mobilisation
- Einkaufen
- Hauswirtschaft – Nur für unsere Klientinnen und Klienten
Behandlungspflege nach SGB V
Die Behandlungspflege ist eine Hilfe bei ärztlich angeordneten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Sie bezieht sich auf krankheitsbedingt erforderliche Leistungen auf ärztliche Verordnung hin.
Beispiele:
- Injektionen (subkutan und intramuskulär)
- Verbandswechsel und Wundversorgung
- Medikamentengabe und Überwachung der Einnahme
- Blutzuckermessung und Insulintherapie
- Blutdruckmessung und Kontrolle der Herzfrequenz (Puls)
- Stomaversorgung
- Sauerstoffverabreichung
- Sondenpflege
- Medizinische Einreibungen
- etc.
Entlastungsbetrag nach 45b SGB XI (insbesondere bei Pflegegrad 1)
Wir erbringen keine reine Hauswirtschaft nach §45b SGB XI.
Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Die Pflegekasse hilft Ihnen hier mit Adressen aus.
