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Als besonderen Service stellen wir Ihnen den Pflegegeld-Rechner von Pflegebedarf24 zur Verfügung.
Mit dessen Hilfe können Sie - unverbindlich und näherungsweise - den Anteil berechnen, den Sie im Fall der Kombinationspflege noch als Pflegegeld erhalten. Bei der Kombinationspflege erledigt ein zugelassener Pflegedienst einen Teil der notwendigen Verrichtungen, während bspw. ein pflegender Angehöriger die nicht dem Pflegedienst beauftragten Leistungen abdeckt.
Eine genauere Berechnung erhalten Sie selbstverständlich individuell ausgearbeitet im Rahmen einer Aufnahmeberatung.